Der Realschulabschluss, auch als Mittlere Reife oder Mittlerer Schulabschluss (MSA) bezeichnet, ist ein allgemeinbildender Schulabschluss am Ende der 10. Jahrgangsstufe. An Wirtschaftsschulen wird er auch Wirtschaftsschulabschluss genannt.
Du kannst den Realschulabschluss an Real- und Mittelschulen, einer Förder-, Berufs- oder Berufsfachschule, Wirtschaftsschule, Fach- oder Bundeswehrfachschule und ähnlichen Schulformen machen.
Wie kann der Realschulabschluss in Bayern erworben werden?
Je nach Schulform unterscheiden sich die Anforderungen, die zum Bestehen nötig sind. Oft müssen mehrere Prüfungen bestanden werden, teilweise reicht aber auch bereits die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe.
Realschulabschlussprüfungen Bayern
Es ist an den meisten Schulformen verpflichtend, für den Realschulabschluss Prüfungen abzulegen. Dazu zählen:
- Real- und Abendrealschulen (Prüfungen)
- Mittelschulen (Prüfungen sowie Besuch der Mittlere-Reife-Klasse oder Besuch der zweijährigen Vorbereitungsklasse und Abschluss)
- Förderschulen (Prüfungen)
- Wirtschaftsschulen (Prüfungen)
An Gymnasien sind keine Prüfungen erforderlich, hier erwirbt man den Realschulabschluss mit der Versetzung in die 11. Klasse.
Zentrale schriftliche Prüfungen an Realschulen
Um den Realschulabschluss zu erhalten, müssen vier schriftliche Prüfungen geschrieben werden. Diese gilt es in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch oder der Muttersprache sowie einem Profilfach (z.B. Physik, Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen, Französisch, Spanisch oder Tschechisch, Werken, Kunst oder Ernährung/Gesundheit) abzulegen.
Die Prüfungen werden für alle Schulen in Bayern einheitlich vom Ministerium gestellt und finden im gesamten Bundesland am selben Tag statt.
Zusätzlich zu den schriftlichen Prüfungen in den Fremdsprachen Englisch und Französisch findet eine Kommunikationsprüfung statt, in der während einer mündlichen Abfrage deine Sprachkenntnisse getestet werden.
Freiwillige mündliche Prüfungen an Realschulen
Obwohl die Prüfungen für den Realschulabschluss in Bayern im Normalfall rein schriftlich sind, können in folgenden Fällen freiwillige mündliche Prüfungen abgelegt werden:
- Der Schüler oder die Schülerin erhält in einem nicht geprüften Vorrückungsfach eine 5 oder 6 (Prüfung vor den schriftlichen Arbeiten in einem nicht schriftlichen Prüfungsfach).
- Der Schüler oder die Schülerin erhält die schlechtere Note, wenn sich die Jahresfortgangsnote um eine Stufe von der Prüfungsnote unterscheidet (Prüfung nach den schriftlichen Arbeiten in einem schriftlichen Prüfungsfach).
Die mündlichen Prüfungen dauern jeweils etwa 20 Minuten und werden als Einzelprüfung abgehalten.
Praktische Prüfung
In einigen Wahlpflichtfächern wie Werken, Kunst und Ernährung/Gesundheit sind praktische Prüfungen von jeweils 240 Minuten angesetzt.
Realschulabschluss durch sonstige Qualifikationen
Einige Schulformen vergeben den Realschulabschluss prüfungsfrei. Dennoch müssen bestimmte Qualifikationen erfüllt werden:
Schulform | Art der Qualifikation |
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(Abend-)Gymnasium, Kolleg |
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Berufsschule, Berufsfachschule |
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(Bundeswehr-)Fachschule |
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Europäische Schule |
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Besondere Prüfung an Gymnasien in Bayern
In der Regel wird der Realschulabschluss an bayerischen Gymnasien durch die Versetzung von der 10. in die 11. Klasse erworben. Wird die Versetzung nur knapp verfehlt, so kann eine Besondere Prüfung durchgeführt werden.
Die Versetzung ist nicht möglich, wenn eine 6 in einem oder die Note 5 in zwei Vorrückungsfächern vergeben wurde. Wurden die weiteren Fächer mit mindestens der Note 4 bewertet, so kann an der besonderen Prüfung teilgenommen werden.
Mögliche Fächer für die Prüfung sind Deutsch, Mathematik oder die erste Fremdsprache, meist Englisch. Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn überall mindestens die Note 4 erreicht wird oder eine 5 durch eine 3 oder besser ausgeglichen werden kann. In diesem Fall erhältst du den mittleren Schulabschluss.
Weiterbildungsmöglichkeiten mit Realschulabschluss
Mit dem bestandenen Realschulabschluss kannst du deine berufliche oder schulische Ausbildung fortsetzen. Folgende Möglichkeiten stehen für dich bereit:
- Duale Berufsausbildung in einem Betrieb oder Berufsschule
- Weitere berufliche Ausbildungen
- Höhere Abschlüsse (wie die Fachhochschulreife) oder schulische Ausbildung an einer Berufsfach- oder Berufsoberschule, Fachakademie oder einem Gymnasium mittels teilweise zusätzlicher Qualifikationen.
Realschulabschluss nachholen
Der Realschulabschluss kann in Bayern nachgeholt werden, sofern der Qualifizierende Hauptschulabschluss (Quali) vorhanden ist. Dafür ist beispielsweise der Besuch einer Abendschule mit abschließenden Prüfungen möglich. Auch kann der Abschluss in einem Fernstudium und über eine Schulfremdenprüfung nachgeholt werden.
Berufstätige erwerben den Realschulabschluss mit der bestandenen Meisterprüfung sowie durch das Zeugnis einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.
Realschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss oder auch Mittlere Reife beziehen sich auf den selben Abschluss, lediglich die Benennungen in den einzelnen Bundesländern variieren. So unterschiedlich sie auch bezeichnet werden, sie meinen also alle einen mittleren Bildungsabschluss. Beachte, dass auch wenn der Abschluss in ganz Deutschland gleichwertig ist, in anderen Bundesländern andere Voraussetzungen zum Erwerb gelten können.
An Schulformen wie dem Gymnasium ist der Realschulabschluss prüfungsfrei und du erhältst ihn mit der Versetzung in die 11. Klasse. Nur, wenn die Versetzung gefährdet ist, können auch hier Prüfungen durchgeführt werden. An Real- und Abendrealschulen, Mittelschulen, Förderschulen und Wirtschaftsschulen sind schriftliche Prüfungen sowie die Kommunikationsprüfung verpflichtend. Auch hier kannst du eine zusätzliche Prüfung, in diesem Fall mündlich, ablegen, wenn du deine Note verbessern möchtest oder ansonsten nicht bestehen würdest.
Zu den Vorrückungsfächern in Bayern zählen alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer. Nicht zu den Vorrückungsfächern zählen in Gymnasien Sport sowie das Modul zur beruflichen Orientierung und in Realschulen Musik, Sport, Textiles Gestalten, Kunst und Werken, wenn diese Fächer nicht Wahlpflichtfächer in der Wahlpflichtfächergruppe III sind.